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vertretbare Handlung

См. также в других словарях:

  • vertretbare Handlung — vertretbare Handlung,   im Zwangsvollstreckungsrecht eine Handlung, bei der es rechtlich und wirtschaftlich betrachtet für den Gläubiger unerheblich ist, ob der Schuldner oder ein Dritter die Leistungspflicht erfüllt, z. B. Lieferung von Waren (§ …   Universal-Lexikon

  • vertretbare Handlung — Handlung, deren Vornahme auch durch einen Dritten erfolgen kann (z.B. Niederreißen einer Mauer). Erfüllt der Schuldner nach Verurteilung zur Vornahme einer v.H. diese Verpflichtung nicht, wird der Gläubiger auf Antrag vom Prozessgericht erster… …   Lexikon der Economics

  • unvertretbare Handlung — Handlung, die durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann (Aufstellung einer Bilanz, Ausstellung eines Zeugnisses oder eines Wechsels u.Ä.). Erfüllt der Schuldner nach Verurteilung zur Vornahme einer u.H. nicht, so wird er auf Antrag des… …   Lexikon der Economics

  • Zwangsgeld — Das Zwangsgeld ist ein Mittel zur zwangsweisen gerichtlichen oder behördlichen Durchsetzung von Verhaltenspflichten, die der Verpflichtete selbst erfüllen kann (u.a. sogenannte unvertretbare Handlungen). Es ist ein in die Zukunft gerichtetes… …   Deutsch Wikipedia

  • Ersatzvornahme — ist allgemein die Vornahme einer geschuldeten Handlung anstelle des Handlungspflichtigen auf dessen Kosten. Ersatzvornahme im Vollstreckungs und Verwaltungsrecht Sie ist ein Mittel zur Vollstreckung gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Ersatzvornahme — Ersatzvornahme,   Recht: allgemein die Vornahme einer vom Pflichtigen geschuldeten Handlung durch einen Dritten auf Kosten des Pflichtigen. Das Schuldrecht kennt die Ersatzvornahme im Werkvertragsrecht (§ 633 Absatz 3 BGB: Ersatzvornahme des… …   Universal-Lexikon

  • Börsen —   [niederländisch, angeblich nach einer Brügger Kaufmannsfamilie van der Burse, vor deren Haus sich Kaufleute zu Geschäftszwecken getroffen haben sollen; der Familienname wird mit niederländisch beurs = Geldbeutel (von spätlateinisch bursa =… …   Universal-Lexikon

  • Zwangsvollstreckung — Zwạngs|voll|stre|ckung 〈f. 20〉 Vollstreckung im Konkursverfahren; Sy 〈schweiz.〉 Schuldbetreibung * * * Zwạngs|voll|stre|ckung, die (Rechtsspr.): Verfahren, bei dem mit staatlichem Zwang die Ansprüche einer Privatperson durchgesetzt werden. * *… …   Universal-Lexikon

  • Die Rechnung ging nicht auf — Filmdaten Deutscher Titel Die Rechnung ging nicht auf Originaltitel The Killing …   Deutsch Wikipedia

  • Beitreibung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

  • Vollstreckungsmaßnahme — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend …   Deutsch Wikipedia

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